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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96   

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https://dejure.org/1996,11322
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96 (https://dejure.org/1996,11322)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.12.1996 - 10 B 2813/96 (https://dejure.org/1996,11322)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - 10 B 2813/96 (https://dejure.org/1996,11322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Brandschutzrechtliche Anpassungsverlangen bzgl. einer baulichen Anlage; Ordnungsverfügung zur Verpflichtung zum Einbau einer Brandmeldeanlage mit Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen sowie nicht automatischen und automatischen Brandmeldern im Alten- und Pflegeheim

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 4 L 2268/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 04.01.1996 - Bs II 61/95

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorliegen von bauaufsichtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96
    § 87 Abs. 1 BauO NW 1995, der an eine konkrete Gefahrenlage anknüpft und zudem den an Ermessensentscheidungen zu stellenden Anforderungen unterliegt, dürfte jedenfalls kein Instrument dafür darstellen, um Maßnahmen der bloß vorsorgenden, auf abstrakte Gefahrenlagen abzielenden Brandschutzoptimierung anordnen zu können, vgl. Beschluß des 7. Senats des Gerichts vom 28. Dezember 1994 - 7 B 2890/94 - zu § 82 Abs. 1 BauO NW 1984; zu vergleichbaren Regelungen auch OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Januar 1996 - BS II 61/95 -, BauR 1996, 694, und zwar auch dann nicht, wenn das Anpassungsverlangen etwa an ein gewandeltes Sicherheitsverständnis, verbesserte technische Möglichkeiten oder etwaige Handhabungen der Bauaufsichtsbehörde bei Neuerrichtung entsprechender Bauten anknüpft, wie es das Verwaltungsgericht annimmt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1994 - 7 B 2890/94

    Brandschutzanforderungen; Bauliche Anlagen; Konkrete Gefahr

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96
    § 87 Abs. 1 BauO NW 1995, der an eine konkrete Gefahrenlage anknüpft und zudem den an Ermessensentscheidungen zu stellenden Anforderungen unterliegt, dürfte jedenfalls kein Instrument dafür darstellen, um Maßnahmen der bloß vorsorgenden, auf abstrakte Gefahrenlagen abzielenden Brandschutzoptimierung anordnen zu können, vgl. Beschluß des 7. Senats des Gerichts vom 28. Dezember 1994 - 7 B 2890/94 - zu § 82 Abs. 1 BauO NW 1984; zu vergleichbaren Regelungen auch OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Januar 1996 - BS II 61/95 -, BauR 1996, 694, und zwar auch dann nicht, wenn das Anpassungsverlangen etwa an ein gewandeltes Sicherheitsverständnis, verbesserte technische Möglichkeiten oder etwaige Handhabungen der Bauaufsichtsbehörde bei Neuerrichtung entsprechender Bauten anknüpft, wie es das Verwaltungsgericht annimmt.
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