Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Dezember 1996 - 10 B 2813/96 (https://dejure.org/1996,11322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Brandschutzrechtliche Anpassungsverlangen bzgl. einer baulichen Anlage; Ordnungsverfügung zur Verpflichtung zum Einbau einer Brandmeldeanlage mit Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen sowie nicht automatischen und automatischen Brandmeldern im Alten- und Pflegeheim
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 4 L 2268/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 04.01.1996 - Bs II 61/95
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorliegen von bauaufsichtlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96
§ 87 Abs. 1 BauO NW 1995, der an eine konkrete Gefahrenlage anknüpft und zudem den an Ermessensentscheidungen zu stellenden Anforderungen unterliegt, dürfte jedenfalls kein Instrument dafür darstellen, um Maßnahmen der bloß vorsorgenden, auf abstrakte Gefahrenlagen abzielenden Brandschutzoptimierung anordnen zu können, vgl. Beschluß des 7. Senats des Gerichts vom 28. Dezember 1994 - 7 B 2890/94 - zu § 82 Abs. 1 BauO NW 1984; zu vergleichbaren Regelungen auch OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Januar 1996 - BS II 61/95 -, BauR 1996, 694, und zwar auch dann nicht, wenn das Anpassungsverlangen etwa an ein gewandeltes Sicherheitsverständnis, verbesserte technische Möglichkeiten oder etwaige Handhabungen der Bauaufsichtsbehörde bei Neuerrichtung entsprechender Bauten anknüpft, wie es das Verwaltungsgericht annimmt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.1994 - 7 B 2890/94
Brandschutzanforderungen; Bauliche Anlagen; Konkrete Gefahr
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1996 - 10 B 2813/96
§ 87 Abs. 1 BauO NW 1995, der an eine konkrete Gefahrenlage anknüpft und zudem den an Ermessensentscheidungen zu stellenden Anforderungen unterliegt, dürfte jedenfalls kein Instrument dafür darstellen, um Maßnahmen der bloß vorsorgenden, auf abstrakte Gefahrenlagen abzielenden Brandschutzoptimierung anordnen zu können, vgl. Beschluß des 7. Senats des Gerichts vom 28. Dezember 1994 - 7 B 2890/94 - zu § 82 Abs. 1 BauO NW 1984; zu vergleichbaren Regelungen auch OVG Hamburg, Beschluß vom 4. Januar 1996 - BS II 61/95 -, BauR 1996, 694, und zwar auch dann nicht, wenn das Anpassungsverlangen etwa an ein gewandeltes Sicherheitsverständnis, verbesserte technische Möglichkeiten oder etwaige Handhabungen der Bauaufsichtsbehörde bei Neuerrichtung entsprechender Bauten anknüpft, wie es das Verwaltungsgericht annimmt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3051/99
Anpassen einer bestandsgeschützten Anlage an erlassene Vorschriften bei …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 10 B 2813/96 - anders noch zur Vorgängervorschrift OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 1990 - 7 B 855/90 -, BRS 50, Nr. 203. - VG Köln, 27.01.2009 - 2 K 245/08 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.1996 - 10 B 2813/96 - anders noch zur Bauordnung vor 1996: OVG NRW, Beschluss vom 13.07.1990 - 7 B 855/90 -, BRS 50, Nr. 203).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 10 A 3047/99
Anordnung zum Anbringen einer Spindeltreppe als zweiten Rettungsweg am …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 10 B 2813/96 - anders noch zur Vorgängervorschrift OVG NRW, Beschluss vom 13. Juli 1990 - 7 B 855/90 -, BRS 50, Nr. 203.